06. 2018

Prüfung der USt-Identifikationsnummer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den Unternehmer

Unternehmer sind verpflichtet bei Lieferungen oder sonstigen Leistungen an einen in einem anderen Mitgliedsstaat der EU registrierten Unternehmer die von diesem angegebene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung auf ihre Gültigkeit zu prüfen.



Die Überprüfung der USt-Identifikationsnummern kann und wird von den Betriebsprüfern im Rahmen der Betriebsprüfungen kontrolliert. Die Betriebsprüfer können den Zeitpunkt der Überprüfung der USt-Identifikationsnummern abfragen!



Die Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers ist nachzuweisen, um eine Lieferung – bei Vorliegen der weiteren Voraussetzungen – als steuerfrei behandeln zu können. Bei sonstigen Leistungen ist durch Nachweis der Unternehmereigenschaft des Leistungsempfängers eine Verlagerung der Steuerschuldnerschaft auf den Leistungsempfänger möglich.



Die Überprüfung der USt-Identifikationsnummern ist auf zwei Arten möglich. Bei einer einfachen Bestätigung erhalten Sie Auskunft darüber, ob eine ausländische USt-IdNr. zum Zeitpunkt der Anfrage in dem Mitgliedstaat, der sie erteilt hat, gültig ist. Eine einfache Bestätigung muss zwingend vor einer qualifizierten Bestätigung durchgeführt werden. Bei einer qualifizierten Bestätigung können Sie darüber hinaus abfragen, ob die von Ihnen mitgeteilten Angaben zu Firmenname (einschließlich der Rechtsform), Firmenort, Postleitzahl und Straße mit den in der Unternehmerdatei des jeweiligen EU-Mitgliedstaates registrierten Daten übereinstimmen.



Die Überprüfung der USt-Identifikationsnummern kann online, postalisch, telefonisch, per Fax und per E-Mail beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen.



Weitere Fragen und Antworten zum Bestätigungsverfahren finden Sie auf der Internetseite www.bzst.de / Steuern International / USt-Identifikationsnummer / Bestätigung.

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