Jahresabschluss Hamburg – Beste Qualität für Sie!

Beim Jahresabschluss kommt es darauf an, dass ganz genau gearbeitet wird: Er liefert wertvolle Informationen für weitere Planungen und Investitionen. Dabei gilt es nicht nur handels- und steuerrechtliche Vorschriften zu berücksichtigen, sondern auch die Bilanzierung mit Fingerspitzengefühl anzugehen. Die Revision Nord ist deshalb genau der richtige Partner für Ihren Jahresabschluss in Hamburg. Wir wissen, dass Ihr Jahresabschluss das Aushängeschild Ihres Unternehmens ist und legen dementsprechend Wert auf höchste Qualität.

Durch die separate Erstellung von handelsrechtlichem Jahresabschluss, steuerrechtlichem Jahresabschluss und Offen- bzw. Hinterlegungsjahresabschluss können wir nach Vorgabe unserer Mandanten Bewertungswahlrechte im Rahmen des rechtlich Zulässigen individuell ausüben. Hierzu erörtern wir gemeinsam mit Ihnen die Zielausrichtung des jeweiligen Jahresabschlusses und zeigen handelsrechtliche und steuerrechtliche Wahlmöglichkeiten zu dessen Realisierung auf. Außerdem beraten wir Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten zur Verbesserung des Bankratings im Jahresabschluss.

Jahresabschluss für Hamburger Unternehmen

Wir erstellen Jahresabschlüsse sowohl für Mandanten, deren Buchhaltung bei uns geführt wird, als auch für Mandanten mit Fremdbuchhaltung. Grundlage einer jeden Jahresabschlusserstellung ist die Entwicklung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses aus den Daten der Buchführung und den zusätzlichen Information, die uns von unseren Mandanten gegeben werden. Er dokumentiert den Erfolg des Unternehmens und dient als Grundlage für Gewinnausschüttungen und/oder Erfolgsbeteiligungen. Zusätzlich dient er Gläubigern (insbesondere Banken) als Kriterium der Kreditvergabe.

Der durch uns im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten angefertigte Erstellungsbericht (nach IDW S7) kann in seinem Umfang je nach Mandantenwunsch variieren. Der „einfache“ Erstellungsbericht besteht aus unserer Bescheinigung über die Erstellung, der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, sofern notwendig dem Anhang und den entsprechenden Kontennachweisen. Er kann des Weiteren um einen Kennzahlenteil, eine Beschreibung der rechtlichen Verhältnisse, eine Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und/oder um einen Erläuterungsteil erweitert werden.

Bestimmte Unternehmen ergänzen ihren Jahresabschluss noch um einen Lagebericht. Im Gegensatz zum Jahresabschluss darf dieser jedoch nicht durch uns erstellt werden. Gerne sind wir Unternehmen in Hamburg aber unterstützend bei der Erstellung behilflich.

Es folgt der steuerliche Jahresabschluss unter der Ausnutzung von steuerlichen Wahlrechten (nach Maßgabe unserer Mandanten) und unter Beachtung von steuerlichen Regeln. Sein einziger Zweck ist die Ermittlung der zu zahlenden Steuern.

Gerne übernehmen wir im Anschluss auch die Offen- oder Hinterlegung des Jahresabschlusses (ggf. unter Ausnutzung von Erleichterungen) beim Bundesanzeiger.

Das Team Jahresabschluss der Revision Nord in Hamburg freut sich auf Sie!